JAF-Hinweisgeber Formular
ALLGEMEINE INFORMATION
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Als weltweit agierendes Holzhandelsunternehmen haben wir Einfluss auf die Lebensumstände vieler Menschen und unsere Umwelt. Wir sind uns dieser großen Verantwortung bewusst und tragen durch unser Handeln zur positiven gesellschaftlichen Entwicklung bei. Wir als Unternehmen wollen von Verdachtsmomenten erfahren, um diese aufzuklären und mögliche Missstände abzustellen. Dafür bieten wir mit dem JAF-Hinweisgebersystem eine einfache Möglichkeit, potentielle Regelverstöße zu melden.
Informationen zum EU-weiten Schutz von Hinweisgebern finden Sie auf der Informationsseite der Europäischen Kommission Informationsseite der Europäischen Kommission zum Schutz von Whistleblowern.
WIE KANN EINE MELDUNG ABGEGEBEN WERDEN?
Über das nachfolgende Formular können Sie schnell und einfach Bedenken oder Fehlverhalten melden, welche aus Ihrer Sicht unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeiter:innen bzw. dritten Personen beeinträchtigen könnten.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Falls Sie eine Meldung mündlich abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Recht und Compliance in der Zentrale in Österreich (Telefon: +43 2266 605). Unser Compliance-Team hat ein offenes Ohr für Sie und behandelt den Hinweis und Ihre Identität vertraulich.
Es besteht die Möglichkeit, Meldungen direkt an die entsprechende Behörde abzugeben. Dennoch ersuchen wir Sie, uns Ihre Bedenken direkt mitzuteilen. Dadurch können Sie unbürokratisch zu langfristigen Verbesserungen in unserem Unternehmen beitragen.
WAS PASSIERT MIT IHREM HINWEIS?
Mit dem Absenden des Formulars gelangt Ihre Meldung in die zentrale Abteilung Recht und Compliance der JAF International Services GmbH und wird dort vertraulich behandelt.
Nach Einlangen Ihrer Meldung bekommen Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie zudem eine inhaltliche Rückmeldung.
ANONYMITÄT
Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen beim Absenden Ihrer Meldung zu nennen. Als Hinweisgeber sind Sie in der Europäischen Union rechtlich vor jeder Form von Repressalien geschützt. Sie haben daher keine beruflichen oder privaten Nachteile zu befürchten.
Falls Sie dennoch anonym bleiben wollen, besteht die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt. Es ist wichtig diese (anonyme) E-Mail-Adresse unbedingt im Formular anzugeben, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung geben können!